Impressum
Brandschutzzeit
Hausotterstraße 78
13409 Berlin
Geschäftsführer Ozan Gün
Telefon: +49 157 553 77 406
Web: www.brandschutzzeit.de
E-Mail: info@brandschutzzeit.de
Allgemeine Vertragsbedingungen AGB
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Brandschutzplänen und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen zwischen der Firma Brandschutzzeit (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „wir“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“).
(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden Brandschutzpläne gemäß den geltenden Vorschriften und den individuellen Anforderungen des Projekts.
(2) Der Auftragnehmer erbringt weiterhin Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Brandschutz, die je nach Auftrag gesondert definiert werden.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder elektronisch annimmt.
(2) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
4. Leistungsumfang und Abnahme
(1) Der Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot konkretisiert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen nach bestem Wissen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften auszuführen.
(2) Der Kunde hat die Brandschutzpläne nach Übergabe auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die Leistung als freigegeben.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Preis für die Leistungen des Auftragnehmers wird im Vertrag oder Angebot vereinbart. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Stundenaufwand oder als Pauschalpreis.
(2) Abschlagszahlungen können in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen gefordert werden.
(3) Bei Unvollständigkeit der erforderlichen Planungsunterlagen oder Planänderungen nach Beginn unserer Bearbeitung behalten wir uns vor, den zur Auftragserfüllung notwendigen zusätzlichen Koordinationsaufwand zu einem Stundensatz von 75,00 € auf Nachweis in Rechnung zu stellen.
(4) Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem können Mahngebühren anfallen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung der Brandschutzpläne erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Sollten die notwendige Informationen und Unterlagen, spät oder gar nicht übermittelt werden kann die Terminschiene nicht eingehalten werden.
(2) Wird die Übermittlung dieser Informationen und Unterlagen verzögert oder gar nicht vorgenommen, kann die vereinbarte Terminschiene nicht eingehalten werden. In diesem Fall verlängert sich die Lieferzeit entsprechend der Verzögerung, ohne dass dem Auftragnehmer hierfür eine Haftung oder ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Zugang zu den relevanten Gebäuden (alle einzelne Räume) und/oder Grundstücken zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der Leistungen notwendig ist.
(4) Im Rahmen der Ortsbegehung vor Ort werden Fotos und Videos zur Dokumentation der Gegebenheiten aufgenommen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, hierfür eine separate Zustimmung des Auftraggebers einzuholen, da dies Bestandteil der ordnungsgemäßen Ausführung der Dienstleistung ist.
7. Haftung
(1) Sofern schuldhaft ein Schaden durch Brandschutzzeit verursacht worden ist, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Eine Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ebenfalls ausgeschlossen.
(4) Im Übrigen wird jegliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, insbesondere für Schäden, die durch die Nutzung der erstellten Brandschutzpläne oder die Umsetzung von Empfehlungen aus den Brandschutzberatungen entstehen.
(5) Sollte eine Ortsbegehung aufgrund des Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des erstellten Brandschutzplans. Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Mängel oder Fehler, die durch das Fehlen der Ortsbegehung entstehen.
(6) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben oder Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
8. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Es kann nicht garantiert werden, dass Informationen oder persönliche Daten, die uns übermittelt werden, bei der Übermittlung nicht von Dritten „abgehört“ werden.
9. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird für die Dauer des Projektes geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
10. Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Brandschutzplänen und die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen zwischen der Firma Brandschutzzeit (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „wir“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“).
(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden Brandschutzpläne gemäß den geltenden Vorschriften und den individuellen Anforderungen des Projekts.
(2) Der Auftragnehmer erbringt weiterhin Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Brandschutz, die je nach Auftrag gesondert definiert werden.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder elektronisch annimmt.
(2) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
4. Leistungsumfang und Abnahme
(1) Der Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot konkretisiert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen nach bestem Wissen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften auszuführen.
(2) Der Kunde hat die Brandschutzpläne nach Übergabe auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die Leistung als freigegeben.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Preis für die Leistungen des Auftragnehmers wird im Vertrag oder Angebot vereinbart. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Stundenaufwand oder als Pauschalpreis.
(2) Abschlagszahlungen können in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen gefordert werden.
(3) Bei Unvollständigkeit der erforderlichen Planungsunterlagen oder Planänderungen nach Beginn unserer Bearbeitung behalten wir uns vor, den zur Auftragserfüllung notwendigen zusätzlichen Koordinationsaufwand zu einem Stundensatz von 75,00 € auf Nachweis in Rechnung zu stellen.
(4) Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem können Mahngebühren anfallen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung der Brandschutzpläne erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Sollten die notwendige Informationen und Unterlagen, spät oder gar nicht übermittelt werden kann die Terminschiene nicht eingehalten werden.
(2) Wird die Übermittlung dieser Informationen und Unterlagen verzögert oder gar nicht vorgenommen, kann die vereinbarte Terminschiene nicht eingehalten werden. In diesem Fall verlängert sich die Lieferzeit entsprechend der Verzögerung, ohne dass dem Auftragnehmer hierfür eine Haftung oder ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Zugang zu den relevanten Gebäuden (alle einzelne Räume) und/oder Grundstücken zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der Leistungen notwendig ist.
(4) Im Rahmen der Ortsbegehung vor Ort werden Fotos und Videos zur Dokumentation der Gegebenheiten aufgenommen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, hierfür eine separate Zustimmung des Auftraggebers einzuholen, da dies Bestandteil der ordnungsgemäßen Ausführung der Dienstleistung ist.
7. Haftung
(1) Sofern schuldhaft ein Schaden durch Brandschutzzeit verursacht worden ist, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Eine Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ebenfalls ausgeschlossen.
(4) Im Übrigen wird jegliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, insbesondere für Schäden, die durch die Nutzung der erstellten Brandschutzpläne oder die Umsetzung von Empfehlungen aus den Brandschutzberatungen entstehen.
(5) Sollte eine Ortsbegehung aufgrund des Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen nicht stattfinden, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des erstellten Brandschutzplans. Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Mängel oder Fehler, die durch das Fehlen der Ortsbegehung entstehen.
(6) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben oder Informationen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
8. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Es kann nicht garantiert werden, dass Informationen oder persönliche Daten, die uns übermittelt werden, bei der Übermittlung nicht von Dritten „abgehört“ werden.
9. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird für die Dauer des Projektes geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
10. Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.